Verlust des Abholscheins / Kassenzettels
Du hast deinen Abholschein / Kassenzettel verloren und suchst nun nach einer Möglichkeit, deine Kunstwerke dennoch abzuholen.
Bitten lies dir die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch und fülle im Anschluss das folgende Formular mit so vielen Angaben wie möglich aus.
Zum verständnis:
Warum wird der Orig. Abholschein benötigt
Eindeutige Zuordnung der Zahlung
Von vielen Kunden werden an ein und demselben Tag dieselben Keramikformen bemalt. Wir müssen also sichergehen, dass nur berechtigte Personen ihre Werke abholen. ​ Ein Beispiel, was problematisch sein kann: es wird an einem Datum drei mal dieselbe Tasse bemalt. Wir geben nun eine der Tassen ohne Überprüfung des Kassenzettels heraus, es kommen aber im Anschluss drei weitere Personen, die einen Kassenzettel des betreffenden Datums vorweisen können und auf denen sich die Tassen finden. Sagen wir einer der Personen nun: "tut uns leid, aber die Sachen wurden schon abgeholt?"
Nichtbezahlung der Dienstleistung und Ware
Oft mussten wir in der Vergangenheit leider schon feststellen, dass unsere Arbeit und die damit verbundene Ware nicht bezahlt wurden. Das kann z.B. dann vorkommen, wenn in der Hektik fertig bemalte Keramik bereits in das entsprechende Regal verräumt wurden, ohne dass unsere Mitarbeiter diese vorher sehen konnten. Bei der Malbetreuung und der Arbeit im Anschluss (Glasieren, Brennen und Lagern) die für uns anfallen, geht das natürlich einfach nicht.
Fehlerhafte Abrechnung
Wenn manchmal die bereits angesprochene Hektik einsetzt, kann es schon einmal vorkommen, dass etwas falsch abgerechnet wird. Damit meinen wir z.B. , dass nicht die Kuchenplatte sondern die Tortenplatte abgerechnet wurden. Solche Fehler können auf unterschiedlichste Arten entstehen. Wichtig ist dabei nur eines: das kann leider auch Euch zum Nachteil gereichen und wir möchten einfach sicher gehen, dass ihr nur das bezahlt, was ihr auch erhalten habt.
Bilder und Terminbestätigungen sind keine Nachweise
Bilder Eurer Kunstwerke sagen leider nur aus, dass ihr bei uns bemalt habt, nicht jedoch ob und was bezahlt wurde. Das gleiche gilt leider für automatisch generierte Mails (Terminbestätigungen, Erinnerungen etc.). Die bekommen alle reservierenden unabhängig davon, ob sie da waren oder bezahlt haben.
Das "Erinnerungsvermögen"
Auch wenn wir jeden einzelnen von Euch bei uns mit Freude begrüßen, ist es leider unmöglich, alles im Gedächtnis zu behalten: am wenigsten die bezahlten Artikel oder deren Zahlungsart.
Nachforschungen während der Kundenbetreuung
Ihr habt es wahrscheinlich selbst mit erlebt: während des Malens kommen Fragen auf und unser Team steht allen mit Rat und Tat zur Seite, bereitet Getränke zu, führt Telefonate, stellt Gutscheine aus und und und ... leider bleibt da keine Zeit, Forschungsarbeiten im Sinne von "hat jemand bezahlt oder nicht" zu betreiben.
"Wer Wasser predigt, darf nicht Wein ..."
Ihr kennt das Sprichwort ... soll heißen, wir können nicht von den einen von Euch den Kassenzettel fordern und bei anderen dann Ausnahmen machen.
Im nächsten Abschnitt erfährst du, wie wir doch noch eine Abholung ermöglichen können bzw. was passiert, falls dies nicht möglich sein sollte.
formular Zur Ermittlung Der Abholgberechtigung
-
Gleich vorweg: es ist nicht garantiert, dass wir Eure Zahlung eindeutig zuordnen können, aber wir versuchen natürlich alles
-
Je mehr Angaben du im Formular machst, umso höher sind die Chancen, dass wir die Zahlung eindeutig zuordnen können
-
Die Überprüfung kann mitunter länger dauern. Bitte siehe von weiteren Anfragen ab, da wir uns in jedem Fall bei dir melden werden
Falls sich die Zahlung nicht eindeutig zuordnen lässt, musst du leider die Warte- bzw. Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten abwarten, nach der nicht abgeholte Ware von uns dem Spendenkorb zugeführt wird. Gegen eine Spende für einen guten Zweck von 1.- EUR oder mehr pro Stück können von jedermann diese Waren mitgenommen werden. Es ist wichtig, dass du möglichst sofort zum Fristablauf kommst, da wir keine extra Lagerkapazitäten (es mangelt daran) einräumen können. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht.